DI (FH) Alexander Bauer
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Gutachten zu Heizungs-, Klima- und Sanitäranlagen. Für Gerichte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Hausverwaltungen, Versicherungen und Private.
Fachgebiet
73.40
Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Klimaanlagen
Fachgebiet
73.45
Sanitärinstallationen, Sanitäranlagen
Eingetragen beim
Landesgericht Eisenstadt
Gerichtlich zertifiziert und beeidet
Zertifiziert bis
25.07.2029
Regelmäßig überprüft
Ihr Anliegen
Die häufigsten Fälle, in denen ein Gutachten weiterhilft.
Heizung
- Die Wärmepumpe erreicht die zugesagte Leistung nicht
- Die Heizkosten liegen deutlich über der Zusage
- Einzelne Räume werden nicht warm
- Der hydraulische Abgleich fehlt oder wurde nicht nachgewiesen
- Die Anlage wurde ohne belastbare Heizlastberechnung ausgelegt
- Die Fußbodenheizung erwärmt sich ungleichmäßig
- Pufferspeicher oder Solaranlage sind fehlerhaft eingebunden
Sanitär
- Feuchteschaden nach einer Badsanierung
- Mangelhafte Abdichtung unter Fliesen
- Leitungswasserschaden oder Rohrbruch
- Fragen zur Trinkwasserhygiene und zu Legionellen
- Geruchsbelästigung aus der Entwässerung
- Schallübertragung durch Installationen
- Rückstau aus dem Kanal
Lüftungs- und Klimaanlagen sind von der Zertifizierung umfasst. Anfragen dazu nach Rücksprache.
Leistungen
Gerichtsgutachten
Bestellung durch das Gericht im Sprengel des Landesgerichts Eisenstadt.
Privatgutachten
Klärung von Ursache, Mangelhaftigkeit und Sanierungsaufwand. Für Private, Hausverwaltungen, Bauträger und Versicherungen.
Beweissicherung
Dokumentation des Zustands vor Sanierung, Umbau oder Übernahme sowie unmittelbar nach einem Schadensereignis, solange die Spuren vorhanden sind.
Schiedsgutachten
Beide Parteien einigen sich vorab auf einen gemeinsamen Sachverständigen. Häufig schneller und günstiger als ein Verfahren.
Stellungnahme zu bestehenden Gutachten
Fachliche Prüfung eines vorliegenden Gutachtens auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und normgerechte Beurteilung.
Baubegleitende Kontrolle und Abnahmebegleitung
Überprüfung haustechnischer Anlagen während der Ausführung und bei der Übernahme.
Prüfung von Abrechnungen, Massen und Mehrkostenforderungen
Beurteilung, ob abgerechnete Mengen und Preise der tatsächlich erbrachten Leistung entsprechen.
Ablauf
01
Erstkontakt
Klärung der Fragestellung und des Umfangs.
02
Befundaufnahme vor Ort
Nach Terminvereinbarung, messtechnisch dokumentiert und nicht als reine Sichtprüfung.
03
Gutachten
Schriftlich, mit Befund, Beurteilung und Schlussfolgerung.
04
Besprechung
Erläuterung des Ergebnisses.
Zur Person
Ich bin allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete 73.40 Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Klimaanlagen sowie 73.45 Sanitärinstallationen, Sanitäranlagen, eingetragen beim Landesgericht Eisenstadt. Die Zertifizierung ist bis 25.07.2029 gültig und wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Ausgebildet bin ich als DI (FH) für Gebäudetechnik und -management an der Hochschule Burgenland, Abschluss 2007. Seit 2007 bin ich in der Gebäudetechnik tätig, seit 2011 als Geschäftsführer eines Installationsunternehmens. Ich beurteile Anlagen deshalb nicht nur nach Plan und Norm, sondern kenne die Ausführung auf der Baustelle: was montagetechnisch möglich ist, wo Fehler typischerweise entstehen und wann ein Mangel Ursache und wann nur Symptom ist.
Als Sachverständiger vertrete ich keine Partei. Ich nehme den Befund auf, ordne ihn den geltenden Normen und anerkannten Regeln der Technik zu und lege meine Schlussfolgerung so dar, dass sie auch ohne technische Ausbildung nachvollziehbar ist. Wo eine Frage außerhalb meiner Fachgebiete liegt oder der Befund keine eindeutige Antwort zulässt, halte ich das ausdrücklich fest.
Meine unternehmerische Tätigkeit lege ich in jedem Verfahren offen. Aufträge, bei denen ein Naheverhältnis zu einer der beteiligten Parteien besteht, nehme ich nicht an.
Einsatzgebiet
Gerichtsgutachten
Bestellung durch Gerichte im Sprengel des Landesgerichts Eisenstadt.
Privatgutachten, Beweissicherung und Beratung
Burgenland, südliches Niederösterreich und Wien.
Honorar
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und Umfang der Fragestellung. Für Privatgutachten verrechne ich nach Zeitaufwand auf Basis eines Stundensatzes; die Höhe des zu erwartenden Aufwands bespreche ich vor der Beauftragung mit Ihnen, sodass Sie den Rahmen vorab kennen. Bei gerichtlicher Bestellung erfolgt die Gebührenbestimmung nach dem Gebührenanspruchsgesetz.