DI (FH) Alexander Bauer

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Gutachten zu Heizungs-, Klima- und Sanitäranlagen. Für Gerichte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Hausverwaltungen, Versicherungen und Private.

Fachgebiet

73.40

Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Klimaanlagen

Fachgebiet

73.45

Sanitärinstallationen, Sanitäranlagen

Eingetragen beim

Landesgericht Eisenstadt

Gerichtlich zertifiziert und beeidet

Zertifiziert bis

25.07.2029

Regelmäßig überprüft

Ihr Anliegen

Die häufigsten Fälle, in denen ein Gutachten weiterhilft.

Heizung

  • Die Wärmepumpe erreicht die zugesagte Leistung nicht
  • Die Heizkosten liegen deutlich über der Zusage
  • Einzelne Räume werden nicht warm
  • Der hydraulische Abgleich fehlt oder wurde nicht nachgewiesen
  • Die Anlage wurde ohne belastbare Heizlastberechnung ausgelegt
  • Die Fußbodenheizung erwärmt sich ungleichmäßig
  • Pufferspeicher oder Solaranlage sind fehlerhaft eingebunden

Sanitär

  • Feuchteschaden nach einer Badsanierung
  • Mangelhafte Abdichtung unter Fliesen
  • Leitungswasserschaden oder Rohrbruch
  • Fragen zur Trinkwasserhygiene und zu Legionellen
  • Geruchsbelästigung aus der Entwässerung
  • Schallübertragung durch Installationen
  • Rückstau aus dem Kanal

Lüftungs- und Klimaanlagen sind von der Zertifizierung umfasst. Anfragen dazu nach Rücksprache.

Leistungen

Gerichtsgutachten

Bestellung durch das Gericht im Sprengel des Landesgerichts Eisenstadt.

Privatgutachten

Klärung von Ursache, Mangelhaftigkeit und Sanierungsaufwand. Für Private, Hausverwaltungen, Bauträger und Versicherungen.

Beweissicherung

Dokumentation des Zustands vor Sanierung, Umbau oder Übernahme sowie unmittelbar nach einem Schadensereignis, solange die Spuren vorhanden sind.

Schiedsgutachten

Beide Parteien einigen sich vorab auf einen gemeinsamen Sachverständigen. Häufig schneller und günstiger als ein Verfahren.

Stellungnahme zu bestehenden Gutachten

Fachliche Prüfung eines vorliegenden Gutachtens auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und normgerechte Beurteilung.

Baubegleitende Kontrolle und Abnahmebegleitung

Überprüfung haustechnischer Anlagen während der Ausführung und bei der Übernahme.

Prüfung von Abrechnungen, Massen und Mehrkostenforderungen

Beurteilung, ob abgerechnete Mengen und Preise der tatsächlich erbrachten Leistung entsprechen.

Ablauf

01

Erstkontakt

Klärung der Fragestellung und des Umfangs.

02

Befundaufnahme vor Ort

Nach Terminvereinbarung, messtechnisch dokumentiert und nicht als reine Sichtprüfung.

03

Gutachten

Schriftlich, mit Befund, Beurteilung und Schlussfolgerung.

04

Besprechung

Erläuterung des Ergebnisses.

Zur Person

Porträt von DI (FH) Alexander Bauer

Ich bin allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete 73.40 Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Klimaanlagen sowie 73.45 Sanitärinstallationen, Sanitäranlagen, eingetragen beim Landesgericht Eisenstadt. Die Zertifizierung ist bis 25.07.2029 gültig und wird in regelmäßigen Abständen überprüft.

Ausgebildet bin ich als DI (FH) für Gebäudetechnik und -management an der Hochschule Burgenland, Abschluss 2007. Seit 2007 bin ich in der Gebäudetechnik tätig, seit 2011 als Geschäftsführer eines Installationsunternehmens. Ich beurteile Anlagen deshalb nicht nur nach Plan und Norm, sondern kenne die Ausführung auf der Baustelle: was montagetechnisch möglich ist, wo Fehler typischerweise entstehen und wann ein Mangel Ursache und wann nur Symptom ist.

Als Sachverständiger vertrete ich keine Partei. Ich nehme den Befund auf, ordne ihn den geltenden Normen und anerkannten Regeln der Technik zu und lege meine Schlussfolgerung so dar, dass sie auch ohne technische Ausbildung nachvollziehbar ist. Wo eine Frage außerhalb meiner Fachgebiete liegt oder der Befund keine eindeutige Antwort zulässt, halte ich das ausdrücklich fest.

Meine unternehmerische Tätigkeit lege ich in jedem Verfahren offen. Aufträge, bei denen ein Naheverhältnis zu einer der beteiligten Parteien besteht, nehme ich nicht an.

Einsatzgebiet

Gerichtsgutachten

Bestellung durch Gerichte im Sprengel des Landesgerichts Eisenstadt.

Privatgutachten, Beweissicherung und Beratung

Burgenland, südliches Niederösterreich und Wien.

Honorar

Das Honorar richtet sich nach Aufwand und Umfang der Fragestellung. Für Privatgutachten verrechne ich nach Zeitaufwand auf Basis eines Stundensatzes; die Höhe des zu erwartenden Aufwands bespreche ich vor der Beauftragung mit Ihnen, sodass Sie den Rahmen vorab kennen. Bei gerichtlicher Bestellung erfolgt die Gebührenbestimmung nach dem Gebührenanspruchsgesetz.

Kontakt

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